Bezirk Süd - Turnierordnung
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letzte Aktualisierung am 13. Oktober 1996

Bezirk Süd

Turnierordnung

Turnierordnung für den Bezirk IV

Der Bezirk IV spielt nach der Landesturnierordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Abweichend davon gelten folgende Regelungen:

Zu Paragraph 1:

Die Bestimmungen erstrecken sich auf:

die Bezirksliga
die Bezirksklasse
die Kreisliga (6er-Mannschaften)
die Kreisklasse (4er-Mannschaften)
die BezirksblitzMannschaftsmeisterschaft
die Bezirksblitzeinzelmeisterschaft

Zu Paragraph 2:

Die Austragungsorte für die Blitzschachwettbewerbe werden vom Bezirksturnierleiter festgelegt.

Zu Paragraph 4:

Der Austragungmodus für das Pokalturnier um den Dähne-Pokal wird vom Bezirksturnierleiter festgelegt.

Zu Paragraph 6:

Die Bezirksmeisterschaften werden in den Spielklassen Bezirksliga,
Bezirksklasse, Kreisliga und Kreisklasse durchgeführt.

In der Bezirksliga spielen in einer einfachen Punktrunde maximal 10 Mannschaften.
Die Bezirksklasse gilt als Einstieg für AchterMannschaften. Hier spielen in der Regel
10 Mannschaften. Sollten mehr als 10 Mannschaften teilnehmen wollen, so
entscheidet der Turnierausschuß über den Austragungsmodus. Die gleiche
Regelung gilt auch für die Kreisliga, nur daß hier mit SechserMannschaften gespielt
wird und die Kreisklasse, in der mit ViererMannschaften gespielt wird.

Der Sieger der Bezirksliga steigt in die Verbandsliga Ost auf.

Mindestens eine Mannschaft steigt in die Bezirksklasse ab.

Der Sieger der Bezirksklasse steigt in die Bezirksliga auf. Zum Auffüllen der
Bezirksliga auf 10 Mannschaften kann sich die Zahl der Aufsteiger erhöhen.
Spielt die Bezirksklasse in mehreren Gruppen, so wird der Sieger in Entscheidungs
kämpfen ermittelt. Abstiegsregelungen bestehen hier nicht. Desgleichen bestehen
keine Aufstiegsregelungen für die Kreisliga und die Kreisklasse.

Mannschaftsblitzmeisterschaft und Einzelblitzmeisterschaft werden einmal jährlich
ausgetragen. An beiden Turnieren kann jeder dem Bezirk gemeldete Spieler
teilnahmen, und zwar für den Verein, bei dem der Spielerpaß vorliegt.

Zu Paragraph 7:

a) In der Bezirksliga und der Bezirksklasse besteht jede Mannschaft aus acht Spielern,
in der Kreisliga aus sechs Spielern und in der Kreisklasse aus vier Spielern.
In jeder Gruppe dürfen bis zu zwei Mannschaften eines Vereins teilnehmen.

b) Die Paarungen werden jährlich ausgelost.
Spielbeginn ist grundsätzlich 9.00 Uhr.

d) Die Vereine melden dem Bezirksturnierleiter eine Rangliste.
Diese soll nur die Spieler enthalten, die für die Bezirksmeisterschaften spielberechtigt sind.
Jede Mannschaft der Bezirksliga und der Bezirksklasse besteht aus acht
Stammspielern, eine Mannschaft der Kreisliga besteht aus sechs
Stammspielern, eine Mannschaft der Kreisklasse aus vier Stammspielern.
Diese dürfen nicht in einer niedrigeren Mannschaft eingesetzt werden.
Der Status des Stammspielers kann erlöschen, wenn weitere Spieler durch
Nachmeldung in die Rangliste eingefügt werden.
Ersatzspieler können in beliebiger Zahl nachgemeldet werden.
Ein nachgemeldeter Spieler muß vor Einsatz in einem Punktspiel
vom Turnierleiter schriftlich bestätigt sein.

i) Schuldhaftes Nichtantreten wird mit einer Geldbuße von
100,-- DM für 8er-Mannschaften,
75,-- DM für 6er-Mannschaften und
50,-- DM für 4er-Mannschaften geahndet.
In der Kreisliga gilt eine Mannschaft mit 3 Spielern,
in der Kreisklasse mit 2 Spielern als angetreten.

k) Die von beiden Mannschaftsführern unterschriebene Spielberichtskarte
ist spätestens am dritten Tag dem Bezirksturnierleiter zu übersenden.

Zu Paragraph 11:

a) Der Bezirksturnierausschuß setzt sich aus sechs Vereinsvertretern und dem Turnierleiter zusammen.
Gehört der Turnierleiter einem dieser Vereine an, so hat dieser Verein nur eine Stimme.

Zu Paragraph 12:

a) Die vorliegende Turnierordnung kann nur auf Antrag des Bezirksturnierausschusses
durch die folgende Bezirksversammlung geändert werden.

Bad Segeberg, 11. Februar 1995

gez. Joachim Gerks

Bezirksturnierleiter


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